Es liegt uns sehr am Herzen, dass die Reise Ihres Kindes mit der Xplore Foundation zu einem unvergesslichen und erfolgreichen Erlebnis wird. Wir werden uns dabei zu jeder Zeit verantwortungsvoll um Ihr Kind kümmern. Damit Sie genau wissen, woran Sie mit uns sind, möchten wir Sie nachfolgend über unsere Reisebedingungen informieren. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch.
Unsere Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung in den Katalogen, auf unserer Website sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Anmeldungsbestätigung. Nebenabreden, besondere Vereinbarungen, vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden werden in die Anmeldungsbestätigung aufgenommen. Besondere Wünsche versuchen wir nach Möglichkeit zu erfüllen, übernehmen hierfür jedoch keine Garantie.
Mit Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns verbindlich den Abschluss eines Vertrages über die von Ihnen gewünschte(n) Reiseleistung(en) an. Mögliche Buchungswege (z.B. schriftlich, telefonisch, online etc.) sind insbesondere Buchungen über Onlinereiseportale oder direkt über uns. Mit Zugang der Buchungsbestätigung/Rechnung von uns über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse) kommt der Vertrag zwischen Ihnen und uns, der Xplore Foundation, zustande.
Gleichzeitig mit der Buchungsbestätigung/Rechnung erhalten Sie den Nachweis über die Insolvenzsicherung
(Sicherungsschein) unseres Kundengeldabsicherers TourVERS, Borsteler Chausee 61, 22453 Hamburg) für alle von Ihnen auf die gebuchte Reise zu leistenden Zahlungen.
Jeder Teilnehmer muss im Besitz gültiger Ausweispapiere sein und ist für die Beachtung von Zoll und Devisenbestimmungen, eventuell erforderliche Impfungen selbst verantwortlich. Wir informieren den Kunden zusammen mit der Anmeldungs- bestätigung über die erforderlichen Dokumente. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen,
z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Reisenden.
Sie können vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Bis Reisebeginn können Sie eine Ersatzperson benennen, die statt Ihres Kindes an der Reise teilnimmt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Als Ersatz für die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten für die Reisevorbereitungen berechnen wir folgende Entschädigungen:
Bei der Berechnung der Pauschalen sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen bereits berücksichtigt. Dem Teilnehmer bleibt überlassen nachzuweisen, dass im konkreten Rücktrittsfall keine oder geringere Kosten als die o. a. Pauschalen entstanden sind.
Bei Kündigungen nach Reisebeginn oder bei Nichterscheinen sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; wir werden uns jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir in Folge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart haben und durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwerben können.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen. Informationsmaterial bzw. Hinweise hierzu erhalten Sie mit der Anmeldungsbestätigung.
Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, sofern wir bzw. die von uns mit der Leistungserbringung vor Ort beauftragte Organisation den Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht hat. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Abkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Bestimmungen bleiben von der Beschränkung unberührt. Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen übernehmen wir in der Regel keine Haftung. Ausnahme: Sie wurden uns ausdrücklich zur Verwahrung gegeben.
Die Xplore Foundation verpflichtet sich, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat. Erfüllen wir unsere Leistungen nicht vertragsgemäß, können Sie Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Beanstandungen und Abhilfeverlangen bitten wir sofort an das vor Ort anwesende Personal von Xplore Foundation oder an unser Büro in Hamburg zu richten. Leisten wir nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe, so haben Sie das Recht zur Kündigung des Vertrages. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers geboten ist. Sie können unbeschadet einer Minderung oder Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und uns, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Teilnehmer bzw. sein Erziehungsberechtigter kann uns an unserem Sitz verklagen. Für Klagen der Xplore Foundation gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgeblich, es sei denn, dass die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist unser Sitz maßgeblich. Wir weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass die Xplore Foundation nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt.
Xplore Foundation gemeinnützige GmbH
Ballindamm 27
20095 Hamburg
Handelsregister: HRB 137857
Tel: 040 429 336 06
E-Mail: hallo@xplorefoundation.de
Geschäftsführerin: Kerstin Weitenhagen
Stand: Januar 2021
Ergänzend zu den AGB sind wir gesetzlich verpflichtet Sie vor Abschluss einer Buchung durch das folgende Formblatt über Ihre Rechte bei der Buchung einer Pauschalreise gesondert zu informieren.
Formblatt
zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die Organisation Xplore Foundation gGmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt die Xplore Foundation gemeinnützige GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder in einigen Mitgliedstaaten des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.
Die Xplore Foundation gGmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit der tourVERS – Touristik-Versicherungs-Service GmbH abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung (tourVERS GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg, +49-40-244288-0, service@tourvers.de) oder gegebenenfalls die zuständige Behörde kontaktieren, wenn Ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der Xplore Foundation gemeinnützige GmbH verweigert werden.
Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de