Fair Play – Unsere AGB

Reise- und Zahlungsbedingungen

Es liegt uns sehr am Herzen, dass die Reise Ihres Kindes mit der EXPLORE Foundation, auch Veranstalterin der FERIENFUSSBALL sowie Move-It ON TOUR Sportcamps, zu einem unvergesslichen und erfolgreichen Erlebnis wird. Wir werden uns dabei zu jeder Zeit verantwortungsvoll um Ihr Kind kümmern. Damit Sie genau wissen, woran Sie mit uns sind, informieren wir Sie nachfolgend über unsere Reisebedingungen. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch.

1. Unsere Leistungen

Unsere Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung in den Katalogen, auf unserer Website sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Anmeldebestätigung. Nebenabreden, besondere Vereinbarungen, vereinbarte Sonderwünsche des Teilnehmers werden in die Anmeldungsbestätigung bzw. Reisevertrag (High School Programm) aufgenommen. Besondere Wünsche versuchen wir nach Möglichkeit zu erfüllen, übernehmen hierfür jedoch in  bestimmten Fällen keine Garantie.

2. Anmeldung und Abschluss des Vertrages/Kundengeldabsicherung

Mit Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns verbindlich den Abschluss eines Vertrages über die von Ihnen gewünschte(n) Reiseleistung(en) an. Mögliche Buchungswege (z.B. schriftlich, telefonisch, online etc.) sind insbesondere Buchungen über Onlinereiseportale oder direkt über uns. Mit Zugang der Buchungsbestätigung/Rechnung von uns über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse) kommt der Vertrag zwischen Ihnen und uns, der EXPLORE Foundation, zustande. Sie haben die Möglichkeit innerhalb von 7 Tagen nach der Anmeldung kostenlos zurückzutreten. 

Gleichzeitig mit der Buchungsbestätigung/Rechnung erhalten Sie den Nachweis über die Insolvenzsicherung (Sicherungsschein) unseres Kundengeldabsicherers TourVERS, Borsteler Chausee 61, 22453 Hamburg) für alle von Ihnen auf die gebuchte Reise zu leistenden Zahlungen.

3. Zahlungsweise

Nach Erhalt der Anmeldungsbestätigung leisten Sie eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises. Der Restbetrag ist nach Aushändigung der Reiseunterlagen, frühestens 4 Wochen vor Reiseantritt fällig.

4. Pass,- Visa- und Gesundheitsvorschriften

Jeder Teilnehmer muss im Besitz gültiger Ausweispapiere sein und ist für die Beachtung von Zoll- und Devisenbestimmungen sowie eventuell erforderliche Impfungen selbst verantwortlich. Wir informieren den Kunden zusammen mit der Anmeldungsbestätigung über die erforderlichen Dokumente. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Teilnehmers.

Zusätzlicher Hinweis: Einreisen nach Deutschland für Angehörige anderer EU-Staaten sind mit einem Personalausweis oder Reisepass ohne Visa möglich ist. Für Angehörige aus Nicht-EU-Ländern weichen die Einreisebestimmungen in der Regel ab und wir bitten Sie, sich bei Ihrem Konsulat im Vorfeld über Pass- und Visumserfordernisse sowie gesundheitliche Formalitäten zu informieren.

5. Rücktritt des Kunden, Ersatzperson

Sie können vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Bei unseren Sprach- und Sportferienprogrammen können Sie bis Reisebeginn können Sie eine Ersatzperson benennen, die statt Ihres Kindes an der Reise teilnimmt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. In diesem Fall berechnen wir lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50.

Sollten Sie von der Reise zurücktreten müssen, dann erklären Sie dies bitte schriftlich.

Als Ersatz für die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten für die Reisevorbereitungen berechnen wir folgende Entschädigungen:

  1. 15% bei Rücktritt bis 8 Wochen vor Reisebeginn, jedoch mind. € 150,
  2. 30% bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Reisebeginn, jedoch mind. € 150,
  3. 50% bei Rücktritt ab dem 27. Tag bis zum 15. Tag vor Reisebeginn
  4. 65% bei Rücktritt ab dem 14. Tag bis zum 7. Tag vor Reisebeginn
  5. 80% bei Rücktritt ab dem 6. Tag bis zum 2. Tag vor Reisebeginn
  6. 85 % bei Rücktritt 1 Tag vor Reisebeginn 

 

Bei der Berechnung der Pauschalen sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen bereits berücksichtigt. Dem Teilnehmer bleibt überlassen nachzuweisen, dass im konkreten Rücktrittsfall keine oder geringere Kosten als die o. a. Pauschalen entstanden sind.

Bei Kündigungen nach Reisebeginn oder bei Nichterscheinen sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; wir werden uns jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir in Folge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart haben und durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwerben können.

Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen. Informationsmaterial bzw. Hinweise hierzu erhalten Sie mit der Anmeldungsbestätigung.

Umbuchungen auf andere Reisen bzw. Reisetermine sind bis 31 Tage vor Anreise kostenlos, wenn die neu gewählte Reiseoption möglich/verfügbar ist. Ab 30 Tage vor Anreise berechnen wir eine Umbuchungsgebühr in Höhe von € 50.

6. Rücktritt, Kündigung durch EXPLORE Foundation

Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer trotz Abmahnung die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder sich so sehr vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, indem er etwa wichtigen Anweisungen des Betreuerteams bzw. des qualifizierten Personals/den Trainern nicht Folge leistet oder sich entgegen der vor  der Abreise bekannt gegebenen Regeln verhält und das vertragswidrige Verhalten nicht auf einer Verletzung von Informationspflichten durch die EXPLORE Foundation basiert.

In allen unseren Camps gilt das Verbot von Drogen jeglicher Art und von Gewalt für alle TeilnehmerInnen, egal welchen Alters.

Bei einem Verstoß gegen die Landesgesetze kann ein Teilnehmer im eigenen Interesse umgehend nach Hause geschickt werden.

Ansprüche auf Rückerstattung sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Eventuelle Mehrkosten, z. B. für neue Flugbuchungen, gehen zu Lasten des Kunden.

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z. B. Krieg, innere Unruhen, Epidemien, Naturkatastrophen, Zerstörung von Unterkünften) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl EXPLORE als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. EXPLORE wird in diesem Fall den Reisepreis abzüglich der bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen erstatten.

6.1. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken sowie eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

7. Mindestteilnehmerzahl / Rücktritt wegen Nichterreichens

Wenn bei unseren Reisen oder auch Transferangeboten die Mindestteilnehmerzahl von (je nach Reise) zwischen 10-50 Teilnehmern nicht erreicht wird, so können wir bis zu 6 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn wir in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise eine Mindestteilnehmerzahl und den Zeitpunkt, bis zu welchem dem Teilnehmer die Erklärung spätestens zugegangen sein muss, angegeben haben. Außerdem sind wir zur Information des Teilnehmers verpflichtet, wenn bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich scheint, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, haben wir unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, bereits von Ihnen geleistete Anzahlungen zu erstatten.

8. Informationen zu Gesundheit, Allergien, Unverträglichkeiten

Wir sind verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass unsere Sport-/Sprachreisen im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet sind. Im Einzelfall sprechen Sie uns bitte an. Die Eltern / die Erziehungsberechtigen bestätigen mit der Anmeldung, dass keine bspw. gesundheitlichen Bedenken gegen die Teilnahme an der von ihnen gewählten Reise mit dem dazugehörigen Sport- und Freizeitprogramm bestehen.

Alle bei der Anmeldung gemachten Angaben zu Gesundheit und Ernährung müssen wahrheitsgemäß und vollständig erfolgen. Sollten sich nach der Anmeldung Änderungen zu den Gesundheitsinformationen ergeben, ist die EXPLORE Foundation unverzüglich/vor Reiseantritt darüber zu informieren.

Sollte eine Medikamenteneinnahme notwendig sein, muss diese eigenständig und eigenverantwortlich von der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer erfolgen. Unsere Trainer/Betreuer/Lehrer sind nicht befugt hierfür Verantwortung zu übernehmen.

Sollten unvollständige, fehlerhafte Informationen oder falsche oder keine Medikamenteneinnahme die Teilnahme am Programm einschränken, andere Teilnehmer gefährdet werden und dies zu einem Abbruch der Reise führen, können evtl. nicht wahrgenommene Leistungen i. d. R. nicht erstattet werden bzw. gehen eventuelle Mehrkosten für die Rückreise zu Lasten des Teilnehmers bzw. seiner Eltern.

Im Falle eines medizinischen Notfalls stimmen die Eltern / die Erziehungsberechtigten der Ergreifung geeigneter medizinischer Maßnahmen durch die EXPLORE Foundation zu.

Wir weisen nochmals ausdrücklich auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittskosten-/Reiseabbruchversicherung für den Krankheitsfall hin.

9. Haftung

Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, sofern wir bzw. die von uns mit der Leistungserbringung vor Ort beauftragte Organisation den Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht hat. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach internationalen Abkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Bestimmungen bleiben von der Beschränkung unberührt. 

Für den Verlust oder die Beschädigung von Gepäck und/oder Wertsachen übernehmen wir keine Haftung. Ausnahme: Sie wurden uns ausdrücklich zur Verwahrung gegeben.

Dies gilt auch für Fundsachen, die im Camp zurückbleiben. Wir empfehlen dringend, dass die Teilnehmer selbst vor dem Verlassen des Camps bzw. die Eltern/Erziehungsberechtigten bei Abholung vor Ort prüfen, ob das Gepäck vollständig ist. Fundsachen werden in der Regel in der Herberge für zwei, drei Wochen gelagert und dann wohltätigen Einrichtungen gespendet.

10. Gewährleistung/Streitschlichtung/Verjährung

Die EXPLORE Foundation verpflichtet sich, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat. Erfüllen wir unsere Leistungen nicht vertragsgemäß, können Sie Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Beanstandungen und Abhilfeverlangen bitten wir sofort an das vor Ort anwesende Personal von EXPLORE Foundation oder an unser Büro in Hamburg zu richten. Leisten wir nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe, so haben Sie das Recht zur Kündigung des Vertrages. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von uns verweigert  wird oder wenn die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers geboten ist. Sie können unbeschadet einer Minderung oder Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der EXPLORE Foundation und Teilnehmern, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Teilnehmer bzw. seine Eltern / Erziehungsberechtigten können uns an unserem Sitz verklagen. Für Klagen der EXPLORE Foundation gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgeblich, es sei denn, dass die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist unser Sitz maßgeblich. Wir weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass die EXPLORE Foundation nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt.

Etwaige Ansprüche aus dem Reisevertrag sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der EXPLORE Foundation – SCHRIFTLICH – geltend zu machen. Ihre Ansprüche verjähren gemäß BGB nach zwei Jahren. Verjährungsbeginn ist der Tag nach Beendigung der Reise. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge.

11. Datenschutz

Ihre Privatsphäre als Kunde ist uns wichtig. Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns als Reiseveranstalter zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es zur Begründung des Reisevertrages und die Kundenbetreuung erforderlich ist. EXPLORE Foundation hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen der DSGVO ein. Sie  stimmen mit der Angabe der persönlichen Daten und der Akzeptanz dieser Geschäftsbedingungen der Verwendung seiner Daten in diesem Sinne zu. Personenbezogene Daten werden nur mit Ihrem Wissen und Ihrer Einwilligung erhoben. Sie haben die Möglichkeit, die Einwilligung jederzeit schriftlich zu widerrufen. Sie haben ferner das Recht, unentgeltlich Auskunft zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an uns.

Wir freuen uns, wenn unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer tolle Eindrücke, Fotos und Videos mit nach Hause bringen. Dabei sind jedoch die Persönlichkeitsrechte anderer zu beachten: Wenn Menschen (auch andere Teilnehmer, Betreuer, Trainer etc.) erkennbar auf Fotos oder Videos abgebildet werden, müssen diese für jegliche weitere Verwendung um ihr Einverständnis gebeten werden (am besten schriftlich). Bei Minderjährigen muss vor einer Veröffentlichung stets die schriftliche Erlaubnis der Eltern eingeholt werden, über 14-Jährige sind zusätzlich selbst zu fragen. Auch Fotos/Videos von Prominenten, zum Beispiel eines Fußballstars, dürfen nicht ohne deren Einverständnis weiterverwendet werden.

12. Veranstalterin

EXPLORE Foundation gemeinnützige GmbH
Ballindamm 27
20095 Hamburg

Handelsregister: HRB 137857

Tel: 040 226 344 120 
E-Mail: hallo@explorefoundation.de
Geschäftsführerin: Kerstin Weitenhagen

Stand: Dezember 2023

Ergänzend zu den AGB sind wir gesetzlich verpflichtet Sie vor Abschluss einer Buchung durch das folgende Formblatt über Ihre Rechte bei der Buchung einer Pauschalreise gesondert zu informieren.

Formblatt

zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

 

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die Organisation Explore Foundation gGmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt die EXPLORE Foundation gemeinnützige GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder in einigen Mitgliedstaaten des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.

Die EXPLORE Foundation gGmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit der tourVERS – Touristik-Versicherungs-Service GmbH abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung (tourVERS GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg, +49-40-244288-0, service@tourvers.de) oder gegebenenfalls die zuständige Behörde kontaktieren, wenn Ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der EXPLORE Foundation gemeinnützige GmbH verweigert werden.     

Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

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